Die Energiekosten werden in der Erzeugung nicht weniger. Was auf der einen Seite die Erzeugung ausmacht, ist auf der anderen der Verbrauch. Letzterer kann sich deutlich darauf auswirken, wie hoch die Heizkosten am Ende ausfallen werden. Dabei hängt der Verbrauch nicht nur von der bestehenden Temperatur ab, sondern auch von der Isolierung. Die einfache Rechnung, je weniger Wärme entweicht, desto mehr Heizkosten können gespart werden, ist einfach nachzuvollziehen, jedoch in der Praxis wesentlich komplexer umzusetzen. Eines der Werkzeuge zur Erreichung einer Heizkosten sparenden Modernisierung ist das Wärmedämmverbundsystem, kurz WDVS. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit der Dämmung von Außenwänden.
Verbunden mit den staatlichen Klimaschutzzielen sind Maßnahmen zur Dämmung in der Regel förderungswürdig. Das kann auch ein Wärmedämmverbundsystem mit einschließen, wenn es um die Dämmung von Außenwänden geht. Seltener wird das System im Inneren angewandt. Welche Möglichkeiten der WDVS Förderung im Land Bremen besteht, können Sie hier auf einen Blick einsehen.
Ist das Wärmedämmverbundsystem förderungswürdig?
Das WDVS ist eine von mehreren Methoden der Modernisierung zum Zwecke von Energieeinsparungen. Es geht dabei aber nicht alleine nur um Minderung der Nebenkosten, sondern auch um Gebäudeschutz, Verbesserung des Wohnklimas und auch dem direkten Beitragen zu Klimaschutzzielen. In diesem Sinne ist das Wärmedämmverbundsystem grundsätzlich förderungswürdig. Die tatsächliche Förderung hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Beantragung im Detail dargestellt werden müssen. Ein Energieberater kann ein fachgerechtes Gutachten erstellen.
Wer fördert diese Maßnahmen?
Solche Maßnahmen zur Wärmedämmung können grundsätzlich auch durch freie Kredite gedeckt werden, allerdings gibt es auch staatliche Fördermaßnahmen. Für die Freie Hansestadt Bremen gilt das Förderprogramm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Das Ziel dieses Programms ist die Verringerung des Energieverbrauchs für nachhaltigen Klima- und Umweltschutz.
Wer ist förderungswürdig?
Ob das eigene Vorhaben von dem Bremer Förderprogramm abgedeckt wird, hängt von bestimmten Faktoren ab, die erfüllt sein müssen. Das Gebäude muss sich im Land Bremen befinden und vor 1984 errichtet worden sein. Das zu dämmende Gebäude darf nicht mehr als 10 Wohneinheiten enthalten. Der Antrag muss von Privatpersonen gestellt werden, die Gebäude- oder Wohnungseigentümer sind.
Siehe auch: http://www.umwelt.bremen.de/buisy05/de/detail.php?gsid=bremen02.c.5251.de
Welches Vorgehen wird empfohlen?
Zunächst gilt es herauszufinden, welche Möglichkeiten der Energieeinsparung bzw. Wärmedämmung vorhanden sind. Ein Energieberater kann dazu ein Gutachten erstellen und liefert genaue Werte, die für die Beantragung wichtig sind. Maßnahmen zur Dämmung können von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich ausfallen, weshalb es keine pauschalen Festlegungen gibt. Anschließend kann das Antragsformular ausgefüllt werden. Die Antragsformulare für Bremen und Bremerhaven finden Sie hier: http://www.bremer-modernisieren.de/f%C3%B6rderung/antragsunterlagen.html
Weitere Details zu Fördermöglichkeiten für die Freie Hansestadt Bremen entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt: http://www.bremer-modernisieren.de/images/stories/pdf/WS-Infoblatt.pdf
WDVS = Wärmedämmverbundsystem